Hier möchten wir Ihnen einige Möglichkeiten vorstellen, wie Sie möglicherweise eine finanzielle Unterstützung erhalten können.

Kinderzuschlag (KiZ) der Familienkasse

Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit geringem und auch mittlerem Einkommen.

Wer ist berechtigt?
– Sie verdienen brutto mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende),
– beziehen keine Regelleistungen vom Jobcenter,
– erfüllen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.

Wie sieht die finanzielle Förderung aus?

– monatlich bis zu 229 Euro Kinderzuschlag für jedes Kind
– zum 01.01.23 steigt der Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 250 Euro

Welche weiteren finanziellen Förderungen eröffnet der Erhalt des KiZ?

Die „Förderung von Leistungen für Bildung und Teilhabe“ wie Schulbedarf, Lernförderung oder Mittagsverpflegung.

Z. B. ist ein Leistungsanspruch auch bei Familien mit einem Brutto-Verdienst von über 5.600 Euro im Monat möglich, abhängig von der Zahl der Kinder und der Mietkosten.

Wo gibt es weitere Informationen?

www.kinderzuschlag.de

Achten Sie auf den „KiZ-Lotsen“ um Ihren individuellen Anspruch zu prüfen und diesen online zu antragen.

Der offizielle Flyer zum KiZ der Agentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba016190.pdf


Stand: Oktober 2022

Weitere Informationen folgen. Nutzen Sie auch die Informationsangebote der örtlichen Ämter.